Baukindergeld unterstützt junge Familien
– Ein eigenes Kinderzimmer, eine größere Küche, ein Garten für den Sandkasten: Mit Kindern brauchen frischgebackene Eltern schnell mehr Platz. Seit Kurzem hilft der Staat mit Baukindergeld – allerdings nur bei bestimmten Voraussetzungen.
Antrag stellen. Kaum ist das große Glück mit dem Nachwuchs da, ist die bisherige Wohnung zu klein. Ideal wäre ein Haus mit mehreren Zimmern oder zumindest eine großzügig geschnittene Eigentumswohnung. Doch kaufen und sanieren ist kostspielig, insbesondere in den Städten und inzwischen ebenso in den Vororten. Finanzielle Unterstützung kommt seit dem 18. September 2018 von der Bundesregierung. Familien mit mindestens einem Kind können das sogenannte Baukindergeld beantragen. Damit soll ihnen in Zeiten vielerorts seitdem steigender Miet-, Bau- und Kaufkosten unter die Arme gegriffen werden.
Beantragt werden kann der Zuschuss über die KfW-Bank. Familien mit Kindern und Alleinerziehende sollen es so leichter haben, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung bezahlen zu können. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1.200 Euro. Wichtig ist, dass sie seit Januar 2018 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Zuschuss gibt es für alle Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Der Antrag gilt auch rückwirkend.
Voraussetzungen erfüllen. Ein Ehepaar mit einem Kind darf ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro im Jahr haben, bei zwei dürfen es maximal 105.000 Euro sein, bei drei Kindern 120.000. Die Kinder, die unter 18 Jahre alt sein müssen, müssen mit im Haus oder der Wohnung leben. Weiterhin darf die Familie keine andere Immobilie besitzen. Von nun an können Anträge – bei Vorliegen der Kauf- oder Bauunterlagen – online bei der KfW gestellt werden. Dieser soll bei einem Kauf, aber am besten erst nach Einzug gestellt werden. Bedingung dafür, dass das Baukindergeld über den gesamten Zeitraum gezahlt wird, ist weiterhin, dass die Familie tatsächlich in dem Haus wohnt. Wird das Haus anderweitig vermietet oder verkauft, entfällt die Zahlung.
Zeitlich begrenzt. Zwischenzeitlich war von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Deckelung auf 120 Quadratmeter Wohnfläche geplant gewesen. Als Kompromiss gab es dann die zeitliche Begrenzung. Denn einige Familien hatten schon größere Wohnungen gekauft – und drohten trotz der rückwirkenden Förderung ab Anfang 2018 plötzlich leer auszugehen. Mit einer zeitlichen Begrenzung sollen die Kosten im Griff gehalten werden. Haushälter rechnen mit dem Auslaufen der letzten Zahlungen mit einer Summe von bis zu zehn Milliarden Euro. Hier geht’s zum Antrag: www.kfw.de/baukindergeld
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